Hanaa S.

Foto der Polizei, das Hanaa S. zeigt.

Seit über einem Jahr zieht sich bereits das Strafverfahren im Mordfall Hanaa S. am Landgericht Wuppertal hin, doch nun verspricht das Geständnis eines angeklagten Schwagers letzte Klarheit zu verschaffen. Schon seit geraumer Zeit ist der Justiz klar, dass die jesidische Kurdin im April 2015 Opfer eines „Ehrenmords“ wurde, doch fehlte bislang ihre Leiche. Der geständige Schwager sagte aus, die 35-jährige sei kurz nach ihrer Entführung ermordet und ihre Leiche in Baden-Württemberg in einem Wald vergraben worden. Ferner sei er bereit, den Vertretern der Justiz den Ort des wilden Grabes zu zeigen.

Der Aussage des Angeklagten wird eine solche Wichtigkeit beigemessen, dass die Gerichtsverhandlung am 22. Juni unterbrochen wurde. Erst ab dem 26. Juni soll vor dem Landgericht Wuppertal der Prozess fortgeführt werden. Sollte das Geständnis gänzlich der Wahrheit entsprechen, ist mit einem baldigen Urteilsspruch zu rechnen. Der Schwager von Hanaa S. könnte wegen seiner Kooperation einer lebenslänglichen Haftstrafe entgehen, während die anderen Tatbeteiligten nicht mehr auf derartige mildernde Umstände hoffen können.

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