Strafzettel am PKW

Stets sehr ärgerlich: Strafzettel am Fahrzeug

Auf dem Parkplatz eines Discounter-Nahversorgers in der Lüneschlossstraße wurden gemäß Besuchern eines unweit gelegenen Trödelmarkts am 14. Mai Strafzettel verteilt, obwohl der die Fläche bewirtschaftende Konzern beteuert, außerhalb seiner Supermarkt-Öffnungszeiten keine Kontrolleure zu beauftragen. Dieser Angelegenheit offenbar übereifriger Parkwächter wird nun nachgegangen. Sollte es im Sinne der betroffenen PKW-Halter ausgehen, wird auf die Bezahlung der Sonntag-Strafzettel verzichtet werden.

In derartigen Konstellationen gibt es drei verschiedene Interessengruppen: Die Unternehmen, die solche Parkplätze betreiben, die Dienstleister, deren Auftrag das Aufspüren von Fremd- und Dauerparkern ist, und die PKW-Fahrer, die die Abstellflächen nutzen. Im Sinne eines friedlichen Miteinanders ist somit ein Ausgleich zwischen allen drei Beteiligten vonnöten. Weder sollen die Parkplatz-Betreiber ausgenutzt, die Dienstleister arbeitslos noch die PKW-Fahrer finanziell geschröpft werden.

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