Merkel darf ungestraft als „kriminell“ bezeichnet werden
Der Polizeikommissar, der am 3. Dezember 2016 während einer AfD-Versammlung Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als „wahnsinnig“ und „kriminell“ bezeichnet hatte, kann vorerst aufatmen, denn die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat nun die Ermittlungen gegen ihn wegen möglicher Beleidigung der faktisch mächtigsten Politikerin Deutschlands eingestellt. Beide Bezeichnungen sieht die Strafverfolgungsbehörde als subjektive Beurteilungen, die durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien. Und tatsächlich handelte Merkel rechtswidrig, als sie beispielsweise im Jahr 2015 anordnete, die deutschen Grenzen sollen pauschal für Wirtschaftsflüchtlinge aller Dritte-Welt-Länder offen sein.
Jedoch holte der Beamte, dessen Name Dietmar Gedig ist, bei der Veranstaltung in Euskirchen zu einem weiterreichenden Rundumschlag aus. Seinem obersten Dienstherrn, Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD), warf der 31-jährige Solinger vor, „völlig versagt“ zu haben. Er forderte ferner dazu auf, Bundesjustizminister Heiko Maas (ebenfalls SPD) „wegzusperren“. Das für Gedig dienstlich zuständige Polizeipräsidium Wuppertal sieht in seiner Wortwahl einen Verstoß gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht, die es Beamten auch in ihrer arbeitsfreien Zeit untersagt, öffentlich abfällig über Vorgesetzte oder Kollegen zu sprechen. Nach dem Eintreffen der schriftlichen Erklärung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung ihrer Ermittlungen wird Gedig ein Disziplinarverfahren erwarten.
„Die Bezeichnung von Bundeskanzlerin Merkel als ‚wahnsinnig‘ und ‚kriminell‘ muss im Rahmen der Meinungsfreiheit drin sein, denn alles andere wäre ein Skandal gewesen. Schließlich leben wir zum Glück nicht in der ‚DDR‘“, meint der Solinger PRO-Deutschland-Ratsherr Stephan Hövels.
„Ob es von Kommissar Gedig schlau gewesen ist, seinem Boss öffentlich Versagen vorzuwerfen, wage ich zu bezweifeln. In der freien Wirtschaft sind belegbare negative Äußerungen über Vorgesetzte oftmals ein Grund für fristlose Kündigungen. Von einem Entzug des Status‘ als Beamter gehe ich in diesem Fall nicht aus, aber eine Abmahnung halte ich für durchaus möglich. Der Maulkorb in gewissen Dingen ist nun einmal ein Nachteil, den man als Beamter hinzunehmen hat. Ich als Kommunalpolitiker außerhalb jeglicher Beamtenschaft oder des öffentlichen Dienstes kann problemlos sagen, dass ich Ralf Jäger für den schlimmsten Landesinnenminister halte, den Düsseldorf je gesehen hat. PRO Deutschland und ich drücken jedenfalls Gedig die Daumen, dass das Disziplinarverfahren gegen ihn möglichst glimpflich ausgehen wird!“