Hanaa S.

Foto der Polizei, das Hanaa S. zeigt.

Seit über einem Jahr zieht sich bereits das Strafverfahren im Mordfall Hanaa S. am Landgericht Wuppertal hin, doch nun verspricht das Geständnis eines angeklagten Schwagers letzte Klarheit zu verschaffen. Schon seit geraumer Zeit ist der Justiz klar, dass die jesidische Kurdin im April 2015 Opfer eines „Ehrenmords“ wurde, doch fehlte bislang ihre Leiche. Der geständige Schwager sagte aus, die 35-jährige sei kurz nach ihrer Entführung ermordet und ihre Leiche in Baden-Württemberg in einem Wald vergraben worden. Ferner sei er bereit, den Vertretern der Justiz den Ort des wilden Grabes zu zeigen.

Der Aussage des Angeklagten wird eine solche Wichtigkeit beigemessen, dass die Gerichtsverhandlung am 22. Juni unterbrochen wurde. Erst ab dem 26. Juni soll vor dem Landgericht Wuppertal der Prozess fortgeführt werden. Sollte das Geständnis gänzlich der Wahrheit entsprechen, ist mit einem baldigen Urteilsspruch zu rechnen. Der Schwager von Hanaa S. könnte wegen seiner Kooperation einer lebenslänglichen Haftstrafe entgehen, während die anderen Tatbeteiligten nicht mehr auf derartige mildernde Umstände hoffen können.

Stephan Hövels

PRO-Deutschland-Kreisbeauftragter für Solingen

„Der Fall Hanaa S. verdeutlicht, dass nicht nur der Islam Deutschland seine ganz eigenwillige Form von ‚Kulturbereicherung‘ zu bieten hat“, äußert der Solinger PRO-Deutschland-Ratsherr Stephan Hövels.

„Die religiöse Minderheit der Jesiden, die aus dem Dreieck nördlicher Irak, nördliches Syrien und östliche Türkei stammt, praktiziert eine sehr strikte Form von Endogamie, was die Verheiratung nur innerhalb der eigenen ethnisch-religiösen Gruppe bedeutet. Missachtet jemand wie die dreifache Mutter Hanaa S. diesen sozialen Zwang, sind ‚Ehrenmorde‘ wie bei den Mohammedanern die Regel. Deshalb wäre unsere Bundesrepublik sehr gut beraten, ab sofort sorgfältigst zu prüfen, welche ‚Fachkräfte‘ aus Dritte-Welt-Ländern sie ins Land hineinlässt, doch das Verlangen der Altparteien-Apparatschiks nach noch mehr ‚edlen Wilden‘ steht dieser Lösung leider entgegen.

Eine kleine Strafmilderung für den Schwager ist moralisch vertretbar, sofern er tatsächlich zur abschließenden Aufklärung wesentlich beiträgt. Bezüglich der übrigen Tatbeteiligten sollte darüber nachgedacht werden, sie nach dem Urteilsspruch in irakische Gefängnisse zu überführen, denn ein Knast in Bagdad verspricht Abenteuer aus Tausendundeine Nacht im Gegensatz zu einer JVA hier in Nordrhein-Westfalen. Gemeinsam mit der Bürgerschaft unserer Klingenstadt hoffe ich nun, dass dieses sehr traurige Kapitel unserer lokalen Geschichte recht bald abgeschlossen sein wird.“