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Lebenslange Haft für Haupttäter des Mordes an Hanaa S.

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Das Gebäude des Landgerichts Wuppertal

© Asio otus (commons.wikimedia.org / Lizenz: CC BY-SA 3.0)


Der Solinger „Ehrenmord“-Prozess im Fall Hanaa S. wurde vor dem Landgericht Wuppertal verhandelt

Wie gewisse vorsintflutlich denkende Jesiden meinen, sich in Deutschland verhalten zu können, führten der „Ehrenmord“ an Hanaa S. und der daran anschließende Strafprozess vor dem Landgericht Wuppertal äußerst drastisch vor Augen. Der 102. Verhandlungstag endete mit einem lebenslangen Hafturteil wegen Mordes gegen einen 26-jährigen Schwager des Opfers. Ebenfalls am 25. Januar wurden der 43-jährige Ehemann und ein weiterer Schwager aufgrund von Mord-Beihilfe zu jeweils zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Nach Jugendstrafrecht erging gegen den 20-jährigen Sohn des Opfers ein Mordurteil in Höhe von neun Jahren und sechs Monaten.

Die jesidischen Angehörigen der Täter benahmen sich vor Gericht ähnlich wie in Fällen, in denen es um mohammedanische Schwerkriminelle geht, die für gewöhnlich ebenfalls aus dem Orient stammen. Im Zuge der Urteilsverkündung wurde massiv gestört, da offenkundig die bizarren jesidischen Vorstellungen von „Ehre“ für wichtiger erachtet wurden als elementare Regeln des Zusammenlebens in der Bundesrepublik. Wegen wiederholter Missachtung des Gerichts wurde gegen eine Frau sogar eine sofortige fünftägige Ordnungshaft ausgesprochen.

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Durchbruch im Mordfall Hanaa S.

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Hanaa S.

Foto der Polizei, das Hanaa S. zeigt.

Seit über einem Jahr zieht sich bereits das Strafverfahren im Mordfall Hanaa S. am Landgericht Wuppertal hin, doch nun verspricht das Geständnis eines angeklagten Schwagers letzte Klarheit zu verschaffen. Schon seit geraumer Zeit ist der Justiz klar, dass die jesidische Kurdin im April 2015 Opfer eines „Ehrenmords“ wurde, doch fehlte bislang ihre Leiche. Der geständige Schwager sagte aus, die 35-jährige sei kurz nach ihrer Entführung ermordet und ihre Leiche in Baden-Württemberg in einem Wald vergraben worden. Ferner sei er bereit, den Vertretern der Justiz den Ort des wilden Grabes zu zeigen.

Der Aussage des Angeklagten wird eine solche Wichtigkeit beigemessen, dass die Gerichtsverhandlung am 22. Juni unterbrochen wurde. Erst ab dem 26. Juni soll vor dem Landgericht Wuppertal der Prozess fortgeführt werden. Sollte das Geständnis gänzlich der Wahrheit entsprechen, ist mit einem baldigen Urteilsspruch zu rechnen. Der Schwager von Hanaa S. könnte wegen seiner Kooperation einer lebenslänglichen Haftstrafe entgehen, während die anderen Tatbeteiligten nicht mehr auf derartige mildernde Umstände hoffen können.

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„Ehrenmord“ unter Jesiden in der Hasseldelle

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Hanaa S.

Foto der Polizei, das Hanaa S. zeigt.

Dass „Ehrenmorde“ eine nicht ausschließlich islamische „Kulturbereicherung“ sind, zeigte am 30. März der Fall der jesidischen Kurdin Hanaa S. in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ (Video des Beitrags hier abrufbar). Die Staatsanwaltschaft Wuppertal geht mittlerweile von der Ermordung der 35-jährigen durch die eigene Sippschaft aus. In den Morgenstunden des 21. April 2015 wurde die dreifache Mutter zuletzt vor ihrer Wohnung im Viertel Hasseldelle gesehen. Anschließend soll am Folgetag gegen 4.15 Uhr morgens ihr Leichnam im nördlichen Teil des Landkreises Karlsruhe versteckt worden sein.

Wie kam es zum Ehrenmord an Hanaa S.? Als 15-jährige wurde sie nach den Regeln ihrer jesidischen Religion zwangsverheiratet. Nachdem sie aus ihrer irakischen Heimat nach Deutschland ausgewandert war, wurde sie von ihrem Ehemann ihrer Bewegungsfreiheit beraubt und zudem geschlagen. Hanaa S. trennte sich von ihrem Peiniger und suchte sich einen nicht-jesidischen Partner, was sich letzten Endes als ihr Todesurteil erwies. Außerdem nahm sie den Goldschmuck ihrer Hochzeit mit, den der Ehemann und dessen Verwandtschaft unbedingt zurückhaben wollten. Am 21. Oktober 2014 erfolgte eine Drohung an Hanaa S., sie werde nach Ablauf von sechs Monaten getötet, sollte sie weiterhin jesidische Gepflogenheiten missachten.

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