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In tiefer Trauer um die fünf ermordeten Kinder an der Hasselstraße

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Animation einer in der Dunkelheit brennenden Kerze.

Der Solinger Ratsherr Stephan Hövels

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Verbrannte ein „Kulturbereicherer“ seinem Opfer am Mühlenplatz das Gesicht?

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Eine Sprüh- bzw. Aerosoldose

© PiccoloNamek (commons.wikimedia.org / Lizenz: CC BY-SA 3.0)


Eine Aerosoldose, so die Fachbezeichnung für eine Sprühdose, kann bei brennbarem Inhalt in Kombination mit offenem Feuer zu einer gefährlichen Waffe werden.

Die Meldung des Polizeipräsidiums Bergisches Städtedreieck liest sich wie ein Horrorfilm: Ein 53-jähriger befand sich am 14. März gegen 15.10 Uhr an der Bushaltestelle Mühlenplatz und wurde von einem 20-jährigen in aggressiver Absicht aufgefordert, sein Mobiltelefon zu überreichen. Als das Opfer dies verständlicherweise ablehnte, griff der Täter zu einer Sprühdose, hielt ein brennendes Feuerzeug vor selbige und verbrannte mit dem improvisierten Flammenwerfer ihm das Gesicht. Das Mobiltelefon wurde entrissen und der Verbrecher flüchtete mit der Beute.

Der mutmaßliche Täter, der vage als ein „polizeibekannter Solinger“ beschrieben wird, wurde an seiner Wohnanschrift in der Hasselstraße festgenommen. Der 53-jährige musste unterdessen zur Behandlung seiner schwerwiegenden Verletzungen in eine Spezialklinik gebracht werden. Das Polizeipräsidium bittet darum, sachdienliche Hinweise von Zeugen des Verbrechens an die Rufnummern (0202) 284-3310 (während der üblichen Dienstzeiten) oder (0202) 284-0 (außerhalb der üblichen Dienstzeiten) zu melden.

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Lebenslange Haft für Haupttäter des Mordes an Hanaa S.

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Das Gebäude des Landgerichts Wuppertal

© Asio otus (commons.wikimedia.org / Lizenz: CC BY-SA 3.0)


Der Solinger „Ehrenmord“-Prozess im Fall Hanaa S. wurde vor dem Landgericht Wuppertal verhandelt

Wie gewisse vorsintflutlich denkende Jesiden meinen, sich in Deutschland verhalten zu können, führten der „Ehrenmord“ an Hanaa S. und der daran anschließende Strafprozess vor dem Landgericht Wuppertal äußerst drastisch vor Augen. Der 102. Verhandlungstag endete mit einem lebenslangen Hafturteil wegen Mordes gegen einen 26-jährigen Schwager des Opfers. Ebenfalls am 25. Januar wurden der 43-jährige Ehemann und ein weiterer Schwager aufgrund von Mord-Beihilfe zu jeweils zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Nach Jugendstrafrecht erging gegen den 20-jährigen Sohn des Opfers ein Mordurteil in Höhe von neun Jahren und sechs Monaten.

Die jesidischen Angehörigen der Täter benahmen sich vor Gericht ähnlich wie in Fällen, in denen es um mohammedanische Schwerkriminelle geht, die für gewöhnlich ebenfalls aus dem Orient stammen. Im Zuge der Urteilsverkündung wurde massiv gestört, da offenkundig die bizarren jesidischen Vorstellungen von „Ehre“ für wichtiger erachtet wurden als elementare Regeln des Zusammenlebens in der Bundesrepublik. Wegen wiederholter Missachtung des Gerichts wurde gegen eine Frau sogar eine sofortige fünftägige Ordnungshaft ausgesprochen.

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Weiteres Ex-„Millatu Ibrahim“-Mitglied im syrischen Dschihad getötet

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Sami J.

© Propaganda des „Islamischen Staats“


Der früher in Deutschland lebende Orientale Sami J. mit erhobenem Zeigefinger

Das nach Medienangaben vierte ehemalige Mitglied der Ende Mai 2012 durch das Bundesinnenministerium verbotenen Islam-Gemeinde „Millatu Ibrahim“ ist gemäß Darstellung des „Islamischen Staats“ bei den Kämpfen um das syrische ar-Rakka verstorben. Hierbei handele es sich um den einst in Solingen wohnhaften Salafisten Sami J., der in den Reihen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ den Kampfnamen „Abu Usayd al-Almani“ genutzt habe. Nähere Angaben zu den Todesumständen machte der „Islamische Staat“ nicht.

Für den „Islamischen Staat“ ist ar-Rakka die strategisch wichtigste für ihn verbliebene Stadt, nachdem das nordirakische Mossul am 9. Juli komplett durch Regierungstruppen und kurdische Streitkräfte, die von diversen westlichen Staaten und der Türkei unterstützt werden, befreit wurde. Sollte ar-Rakka wie Mossul fallen, wäre keine größere Stadt im Irak oder in Syrien mehr unter der Kontrolle der salafistischen Terroristen. Nach Jahren des Kampfes befindet sich der „Islamische Staat“ in Nahost in einer für ihn bedrohlichen Defensive.

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Durchbruch im Mordfall Hanaa S.

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Hanaa S.

Foto der Polizei, das Hanaa S. zeigt.

Seit über einem Jahr zieht sich bereits das Strafverfahren im Mordfall Hanaa S. am Landgericht Wuppertal hin, doch nun verspricht das Geständnis eines angeklagten Schwagers letzte Klarheit zu verschaffen. Schon seit geraumer Zeit ist der Justiz klar, dass die jesidische Kurdin im April 2015 Opfer eines „Ehrenmords“ wurde, doch fehlte bislang ihre Leiche. Der geständige Schwager sagte aus, die 35-jährige sei kurz nach ihrer Entführung ermordet und ihre Leiche in Baden-Württemberg in einem Wald vergraben worden. Ferner sei er bereit, den Vertretern der Justiz den Ort des wilden Grabes zu zeigen.

Der Aussage des Angeklagten wird eine solche Wichtigkeit beigemessen, dass die Gerichtsverhandlung am 22. Juni unterbrochen wurde. Erst ab dem 26. Juni soll vor dem Landgericht Wuppertal der Prozess fortgeführt werden. Sollte das Geständnis gänzlich der Wahrheit entsprechen, ist mit einem baldigen Urteilsspruch zu rechnen. Der Schwager von Hanaa S. könnte wegen seiner Kooperation einer lebenslänglichen Haftstrafe entgehen, während die anderen Tatbeteiligten nicht mehr auf derartige mildernde Umstände hoffen können.

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